Zugang zu den Akademien haben Schülerinnen und Schüler, die eine weit überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine ausgeprägte Leistungsmotivation und Anstrengungsbereitschaft bereits gezeigt und unter Beweis gestellt haben. Die besondere Befähigung und Motivation muss nachgewiesen werden.
Als Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit werden u.a. anerkannt:
- die Empfehlung einer Schule bzw. eines Lehrers,
- die erfolgreiche Teilnahme (Preis) an bestimmten Schülerwettbewerben.
Klassenstufe und Alter: Zur Bewerbung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Empfehlung die Jahrgangsstufe 7 oder 8 eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Waldorfschule in Rheinland-Pfalz besuchen.